2. Erschliessungsbeiträge § 39 Kosten Als Kosten der Erstellung und Änderung gelten namentlich: a) die Planungs-, Projektierungs- und Bauleitungskosten b) die Landerwerbskosten, die Kosten für den Erwerb anderer Rechte c) die Bau- und Einrichtungskosten sowie die Kosten für Anpassungsarbeiten d) die Kosten der Vermessung und Vermarkung e) die Finanzierungskosten