D. Am 8. Mai 2013 führte das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (kurz: SKE, neue Bezeichnung seit 1. Januar 2013, d.h. mit Inkrafttreten des neuen Gerichtsorganisationsgesetz [GOG; SAR 155.200] vom 6. Dezember 2011) in Q. eine Augenscheinsverhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll, S. 2). Anschliessend wurde der Fall beraten und entschieden. E. Die vom Vertreter der Gemeinde Q. nach telefonischer Aufforderung eingereichte Kostennote vom 17. Mai 2013 (Posteingang am 21. Mai 2013) wurde dem Vertreter des Beschwerdeführers am 23. Mai 2013 zur Kenntnis gebracht. Das Gericht zieht in Erwägung: -4-