B. Dagegen liess A. mit Schreiben vom 18. April 2011 Einsprache erheben und den Antrag stellen, der Beitragsplan sei vollumfänglich aufzuheben. Der Gemeinderat wies das Begehren ab (Einspracheentscheid vom 9. Januar 2012 [Beschwerdebeilage 1]). C.1. Mit Eingabe vom 17. Februar 2012 liess A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) bei der Schätzungskommission nach Baugesetz (kurz: Schätzungskommission) gegen den Einspracheentscheid vom 9. Januar 2012 Beschwerde führen und folgende Begehren stellen: "1. Der Einspracheentscheid der Einwohnergemeinde Q. vom 9./20. Januar 2012 sei vollumfänglich aufzuheben.