1. Auf die Beschwerden von A. vom 20. Januar 2012 wird nicht eingetreten. 2. Die Verfahrenskosten von pauschal Fr. 200.00 sind von der Beschwerdeführerin zu bezahlen. 3. Es wird kein Parteikostenersatz zugesprochen. Zustellung - Herr B., Q. (2; für sich und seine Mutter) - Gemeinderat R. Mitteilung - Mitwirkende Kommissionsmitglieder - Gerichtskasse (intern) -5- Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde