3.2. Der Präsident der Schätzungskommission teilte B. mit Eröffnungsschreiben vom 2. Februar 2012 mit, dass die beiden Eingaben vereinigt würden; die Streitsache könne in einem Verfahren behandelt werden. Sodann ersuchte er ihn, einen Kostenvorschuss von Fr. 3'900.— zu bezahlen. Innert derselben Frist habe er mitzuteilen, falls er mit der vorläufigen prozessualen Würdigung nicht einverstanden sei.