2. Die Verfahrenskosten von pauschal Fr. 200.-- sind von der Einwohnergemeinde Q. zu bezahlen. Dem Beschwerdeführer wird der Kostenvorschuss zurückerstattet. 3. Es werden keine Parteikosten entschädigt. Zustellung - Herr A., Q. - Gemeinderat Q. Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) -8- Rechtsmittelbelehrung