B.2. A. erhob daraufhin am 16. Juli 2012 Einsprache gegen die Anschlussgebühr Abwasser mit dem Begehren, es sei ihm eine Reduktion von 75 % (Fr. 1'155.--) statt nur 33 1/3 % (Fr. 513.35) zu gewähren. B.3. Der Gemeinderat wies die Einsprache nach Durchführung einer Verhandlung mit Entscheid vom 16. Oktober 2012 ab (Protokollauszug). C.1. Gegen den negativen Einspracheentscheid erhob A. Beschwerde bei der damaligen Schätzungskommission mit dem Antrag (Eingabe vom 5. November 2012): "Der oben erwähnte Beschluss sei aufzuheben, d.h. die Reduktion bei der Anschlussgebühr Abwasserbeseitigung von 1/3 auf 75 % zu erhöhen." -3-