A. A. liess auf seiner Parzelle aaa in Q. eine Doppelgarage im Wert von Fr. 44'000.-- erstellen. Am 23. Juni 2011 verfügte der Gemeinderat Q. die definitiven Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser, die Baubewilligungsgebühr sowie den Bauwasserzins von Total Fr. 419.25 nach Abzug der bereits geleisteten provisorischen Gebühren.