Umgekehrt sind der zum Finanzplan Abwasserbeseitigung gehörende Investitionsplan bzw. die darin enthaltenen Investitionsvorhaben auf ihre Plausibilität hin und auf spezifische Rügen der Beschwerdeführerin auch vertieft zu untersuchen. Die Werte bis 2020 wurden vom SKE bereits im Rahmen des Verfahrens 4-BE.2009.11 (Urteil vom 22. August 2012) für plausibel und nachvollziehbar gehalten. Für die hinzugekommenen Jahre (2021 - 2024) sind keine offensichtlichen Unstimmigkeiten ersichtlich und auch seitens der Beschwerdeführerin wurde nichts konkret gerügt. Der pauschale Vorhalt, die GEP von Q. sei veraltet und überholt (Protokoll, S. - 20 -