8.1. Die Beschwerdeführerin betont insbesondere, dass nicht nur bezüglich der Erweiterungsbaute das Meteorwasser versickert werde, sondern im Zuge der Bauarbeiten auch die bestehenden Gebäude abwassertechnisch saniert worden seien, d.h. auch das dort anfallende Meteorwasser werde neu versickert (Ausnahme Bürotrakt). Trotz Erweiterungsbaute sei der Abwasseranfall gegenüber früher nicht nur nicht gestiegen, sondern sogar kleiner geworden. Diese Tatsache müsse bei der Anschlussgebührenerhebung berücksichtigt werden. Daher sei ein Rabatt gemäss § 8 RFE angezeigt.