5.4. Die Bemessung der Anschlussgebühren gestützt auf den Gebäudeversicherungswert wird vom Bundesgericht als zulässig erachtet (z.B. Urteil des Bundesgerichts 2C_847/2008 vom 8. September 2009, mit weiteren Hinweisen). Insofern verstösst § 47 Abs. 4 RFE nicht gegen das Verursacherprinzip, wenn er besagt, dass die effektive Belastung des Abwassernetzes keine Rolle spielt.