Je weniger eng der Zusammenhang ist, umso mehr ist die Abgabenerhebung pauschaliert. Nur bei ganz krassen Abweichungen vom Regelfall werden die Pauschalierungen durch zusätzliche Differenzierungen (die für sich aber regelmässig auch wieder pauschalieren [z.B. Lagerhallenrabatte]) aufgebrochen. Bei den Benützungsgebühren gehen die Anforderungen der Rechtsprechung weit über jene bei den Anschlussgebühren hinaus. - 13 -