Unter der von der Gemeinde zugesicherten (Protokoll, S. 5) Berücksichtigung des gewährten Abzugs für Umweltmassnahmen von Fr. 180'000.00 beläuft sich der Ausgangswert für die Anschlussgebührenberechnung noch auf Fr. 1'326'000.00 (statt ursprünglich Fr. 1'420'000.00). 4 % davon entspricht einem Betrag von Fr. 53'040.00. Zuzüglich MWSt von 8 % (Fr. 4'243.20) ergibt sich eine Anschlussgebühr von Fr. 57'283.20. Indem die Beschwerdegegnerin eine Reduktion des Gebührenansatzes von 4 % auf 1 % verlangt (C.), was einer Reduktion von 75 % entspricht, anerkennt sie somit eine Anschlussgebühr von Fr. 14'320.80. Der Streitwert beträgt dementsprechend Fr. 42'962.40.