meinderat berechtigt, die Abgaben nach den besonderen Verhältnissen festzusetzen. Er kann sich durch einen neutralen Fachmann beraten lassen. 4Bei Um-, An-, Aus- und Erweiterungsbauten einer bereits angeschlosse- nen Baute ist eine zusätzliche Anschlussgebühr zu bezahlen, entsprechend dem durch die baulichen Veränderungen erhöhten Brandversicherungswert, unabhängig davon, ob durch die baulichen Veränderungen die öffentlichen Abwasseranlagen mehr beansprucht werden. 5[…] 6Wird ein bereits angeschlossenes Gebäude abgebrochen und an dessen