Innert drei Mal erstreckter Frist reichte die Beschwerdegegnerin am 15. April 2015 ihre Duplik ein. Mit Schreiben vom 21. April 2015 wurde die Duplik der Beschwerdeführerin zur Kenntnis gebracht und die Beschwerdegegnerin aufgefordert, verschiedene Unterlagen zur Abwasserrechnung einzureichen. F. -5- Am 27. April 2015 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Stellungnahme und die Beschwerdegegnerin am 28. April 2015 die geforderten Unterlagen ein. Diese wurden der Beschwerdeführerin am 30. April 2015 zur freiwilligen Stellungnahme bis 26. Mai 2015 überlassen.