D.5. Am 2. März 2012 erklärte die Beschwerdeführerin ihre Zustimmung zum geplanten Vorgehen des Gerichts. D.6. -4- Nachdem der Entscheid im Verfahren 4-BE.2010.45 ans Verwaltungsgericht weitergezogen worden war, fragte der Präsident die Parteien mit Schreiben vom 9. März 2012 nochmals an, ob sie mit der Sistierung einverstanden seien. Zur Meinungsbildung liess er beiden eine anonymisierte Fassung des Urteils zukommen. D.7. Die Beschwerdegegnerin liess sich zu den materiellen Fragen vernehmen (Eingabe vom 12. März 2012). Mit Schreiben vom 19. März 2012 lehnte sie die Verfahrenssistierung erneut ab.