Das Verfahren sei zu sistieren, bis die Schätzungskommission im Verfahren 4-BE.2011.10 entschieden hat." D.1. Mit Schreiben vom 23. Januar 2012 ersuchte der Präsident des SKE die Beschwerdeführerin um Leistung des Kostenvorschusses. Nach Eingang der Zahlung werde die Gegenseite zur Vernehmlassung zum Sistierungsantrag aufgefordert. Als Präjudiz scheine jedoch das Verfahren 4- BE.2010.45 besser geeignet als das von der Beschwerdeführerin angeführte. Bei Zustimmung der Parteien würde das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Beurteilung dieses Präjudizes sistiert.