C. Gegen diesen Entscheid liess die A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 20. Januar 2012 Beschwerde bei der Schätzungskommission nach Baugesetz (seit 1. Januar 2013: Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen [nachfolgend: SKE]) führen und folgende Anträge stellen: "1. Ziffer 1 bis 3 des Beschlusses des Gemeinderates Q. vom 19. Dezember 2011 seien aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: