B. Die A. erhob daraufhin am 29. Juni 2011 Einsprache. Nach Durchführung einer Einspracheverhandlung am 26. Oktober 2011 akzeptierte die A. die Wasseranschlussgebühr. Am Begehren um Reduktion der Abwasseranschlussgebühr hielt sie jedoch fest. Mit Beschluss vom 19. Dezember 2011 reduzierte der Gemeinderat in teilweiser Gutheissung des Begehrens die Abwasseranschlussgebühr auf Fr. 56'800.00 zuzüglich MWSt von Fr. 4'544.00 (provisorische Anschlussgebühr auf Basis des um Fr. 180'000.00 herabgesetzten Brandversicherungswerts).