A. Am 16. Mai 2011 erteilte der Gemeinderat Q. der A. die Baubewilligung für eine Fabrikerweiterung auf der Parzelle aaa. Unter Ziffer 22 der Baubewilligung verfügte er Abwasseranschlussgebühren (Akontozahlung) von Fr. 64'000.00 zuzüglich Fr. 5'120.00 MWSt und Wasseranschlussgebühren (Akontozahlung) von Fr. 16'000.00 zuzüglich Fr. 400.00 MWSt. Die definitiven Anschlussgebühren sollten nach erfolgter Gebäudeschätzung festgelegt werden. Das vorgängige Gesuch um Reduktion der Anschlussgebühren wurde abgelehnt (Ziff. 20 f. Baubewilligung).