7.5.4. Unter dem Titel Gleichbehandlung ist darauf hinzuweisen, dass es beim Bauen zwischen den einzelnen Bauplätzen immer tatsächliche oder rechtliche Unterschiede gibt, welche deren Nutzung unterschiedlich aufwändig machen. Zu den faktischen Vorteilen dürfte die Möglichkeit gehören, Sauberwasser versickern zu lassen oder eben direkt in einen Vorfluter einzuleiten (wenn es denn bewilligt wird). Daraus kann indessen nicht abgeleitet werden, dass ein Grundeigentümer mit einer gegenleistungslosen Kausalabgabe belastet werden dürfte.