Für Schmutz- und Meteorwasser werden getrennte Entwässerungssysteme aufgebaut (so auch gemäss GEP der Beschwerdegegnerin). Ein Grund dafür liegt in der Entlastung der Abwasserreinigungsanlagen. Dieses Ziel wird gesamtkantonal üblich mit Anschlussgebührenrabatten gefördert, wenn das auf einer Liegenschaft anfallende Meteorwasser nur zum Teil ins kommunale Abwassersystem gelangt. 2014 Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen 395