Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen, vom 9. Juli 2014 in Sachen G.I. AG gegen Einwohnergemeinde R. (4-BE.2012.19). Sachverhalt Die Gemeinde R. belastet Hart- und Dachflächen, welche direkt in einen Vorfluter entwässert werden, mit Anschlussgebühren. Aus den Erwägungen 2014 Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen 393