14.5. Zur Kostenaufteilung unter den Grundeigentümern haben sich die Parteien nicht geäussert, weshalb sich die Prüfung auf offensichtliche Fehler beschränkt. Die Beiträge Kanalisation wurden nach denselben Kriterien wie die Strassenbaubeiträge berechnet und verteilt (vgl. vorne Erw. 12.2.). Es gibt auch hier keinen Anlass für eine Korrektur von Amtes wegen.