Der Kostenanteil der Privaten an die beiden Leitungen von 22 % liegt weit unter den reglementarisch zulässigen 50 % für Groberschliessungen bzw. 70 % für die Feinerschliessung. Das unbestrittenermassen grosse öffentliche Interesse an der Schmutzwasser-Transportleitung wird durch einen grosszügigen Gemeindeanteil an den Gesamtkosten (Schmutz- und Sauberwasser) vollumfänglich abgedeckt. Das verdeutlicht auch die vorgelegte Kontrollrechnung über den Kostenanteil bei der Variante ohne Verschiebung der Transportleitung (vorne Erw. 13.3.2.). Die Kostenaufteilung zwischen öffentlicher Hand und privaten Grundeigentümern ist nicht zu beanstanden.