Der Gemeindeanteil von Q. wurde unter Berücksichtigung, dass die Kalibervergrösserung zum Teil durch andere angeschlossene Gemeindegebiete mitverursacht wurde, auf 70 % festgelegt. Der Anteil der Gemeinde S. wurde mit 8 %, jener der Privaten mit 22 % veranschlagt (Grundsätze der Kostenverlegung S. 3 f.). Insgesamt soll die öffentliche Hand 78 %, die privaten Grundeigentümer 22 % der Kosten tragen.