Der Diskussion um den S. Beitrag ist damit der Boden entzogen. Die Aufteilung der Kanalisationskosten zwischen öffentlicher Hand und Privaten steht definitiv fest - unabhängig davon, ob und wieviel die Gemeinde S. beisteuert. Die Beitragsverhandlung zwischen den Gemeinden tangiert die verfügten Grundeigentümerbeiträge nicht, bzw. nicht negativ (ein Mehr aus S. würde den Privaten zugutekommen). Es braucht nur noch geprüft zu werden, ob die Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand dem kommunalen Reglement entspricht.