[Vernehmlassungsbeilage 5]; Duplik S. 1). Der Beitragsplan werde nochmals aufgelegt, sollten die definitiven Kosten mehr als 10 % höher als veranschlagt ausfallen (Vernehmlassung S. 4). 14.3. An der Verhandlung vom 23. Oktober 2013 erklärte der Gemeindeammann AK., die privaten Grundeigentümer hätten 22 % der Kanalisationskosten zu übernehmen, den Rest garantiere die Gemeinde Q.. Sollte der Beitrag von S. nicht erhältlich zu machen sein, übernehme die Gemeinde Q. diesen Anteil (Protokoll S. 15).