letzteres wären Kosten von rund Fr. 370'000.00 (zuzüglich MWST) entstanden (565 m Länge, Kaliber 250 mm in 2 m Tiefe [vgl. Berechnung AE., eingereicht an Verhandlung vom 23. Oktober 2013]). Davon wären demnach rund Fr. 260'000.00 (70 %) zuzüglich MWST auf die Anstösser entfallen. Bei der ausgeführten Variante tragen diese einen Anteil von rund Fr. 240'000.00 an die gesamte neu gestaltete Abwasserableitung. Das ausgeführte Projekt ist nach Aussage der Fachrichter auch für sie vorteilhaft.