13.3.2. Wie bereits festgestellt (vorne Erw. 4.2.) erfüllten die Entwässerungsanlagen in der X-Strasse die Anforderungen gemäss GEP-2009 nicht, insbesondere war das Teiltrennsystem noch nicht umgesetzt. Sodann war die bestehende Leitung sanierungsbedürftig. Dieser Hinweis des technischen Beraters der Gemeinde (Protokoll S. 7) ist zutreffend, wie die Fachrichter des Spezialverwaltungsgerichts aufgrund ihres Eindrucks der Kanalfernsehaufnahmen (Beilagen Beweissicherungsverfahren) bestätigten. Die Umsetzung des GEP-2009 verlangte Änderungen am gesamten Entwässerungssystem in der X-Strasse. Erst jetzt ist das Gebiet abwassertechnisch gesetzeskonform erschlossen.