13.2. Der Gemeinderat hält dagegen, dass gemäss GEP-2009 für das Gebiet XY das Teiltrennsystem vorgesehen sei. Mit dem Bauvorhaben sei diese Vorgabe umgesetzt worden; das Gebiet XY sei nun erstmals GEP-konform erschlossen. Der Tatsache, dass die bestehende Leitung als Entwässerung des Gebiets im Mischsystem genügt hätte, werde bei der Kostenverteilung Rechnung getragen. Auch bezüglich der Kanalisation könne nicht von aufgeschobenem Unterhalt gesprochen werden (Vernehmlassung S. 6; Einspracheentscheid S. 5 [Vernehmlassungsbeilage 5]).