Die erst an der Verhandlung vorgetragenen Mängel an der bestehenden Leitung werden vom Vertreter der Beschwerdeführenden bestritten (Protokoll S. 13). Er führt weiter an, die Kanalisationsleitung habe Sammelfunktion. Rund 50 % des Gemeindegebiets würden über die neue Sammel- und Transportleitung entwässert. Sammelleitungen gehörten zu den öffentlichen Aufgaben; daraus entstünde den Privaten kein Sondervorteil (Beschwerde S. 18 - 20).