11.4. Die Beschwerdeführenden haben den Perimeter Strasse nicht gerügt. Es ist daher diesbezüglich nur eine Grobkontrolle vorzunehmen (vgl. Erw. 10.2. f.). Es wurden beidseits der Strasse die Anstössergrundstücke einbezogen. Auf der Westseite umfasst der Perimeter das Gebiet bis an die Bauzonengrenze. Auf der Ostseite ist die einbezogene Fläche in der Tiefe - 23 - unregelmässig. Das ergab sich so als Folge der Anwendung der Winkelhalbierenden. Aus Sicht der Gerichts gibt es keine offensichtlichen, von Amtes wegen zu korrigierenden Fehler am Perimeter.