Nach Inkrafttreten des Erschliessungsplans "Landumlegung V-Strasse" sei in den Baubewilligungen jeweils auf die ungenügende Erschliessung hingewiesen worden. Mit dem Ausbau werde dies nun behoben. Daraus erwachse den Anstössern ein Sondervorteil (Vernehmlassung S. 5). Die X- Strasse sei inzwischen mit einem Fahrverbot belegt (Protokoll S. 15). Gemäss Ausführungen an der Verhandlung vom 23. Oktober 2013 soll die Fundationsschicht nicht frostbeständig gewesen sein (Protokoll S. 7). Das Projekt sei durch Rechtsmittel verzögert worden. Daraus könne dem Gemeinderat kein Vorwurf gemacht werden. Es könne daher auch nicht von aufgeschobenem Unterhalt gesprochen werden (Vernehmlassung S. 5).