11.2. Der Gemeinderat hält dagegen, die X-Strasse sei ein überteerter Flurweg. Sie diene der Erschliessung von Wohn- und Gewerbebauten. Mit dem Ausbau werde sie erstmals auf das gesetzliche Niveau gebracht (Vernehmlassung S. 5; Einspracheentscheid S. 5 [Vernehmlassungsbeilage 5]). Sie erhalte die erforderliche Breite, einen normkonformen Deckbelag und eine Entwässerung nach den kantonalen Vorgaben. Zudem sei unsicher, ob die Beleuchtung genügt habe und die Fundation frostbeständig gewesen sei. Nach Inkrafttreten des Erschliessungsplans "Landumlegung V-Strasse" sei in den Baubewilligungen jeweils auf die ungenügende Erschliessung hingewiesen worden.