Der Gemeinderat hält dagegen, bei den nicht aufgelegten Tabellen und Berechnungen, über die informiert worden sei, handle es sich um Entwürfe, die später überarbeitet worden seien (Vernehmlassung S. 4). Die auf Annahmen oder früheren Projekten beruhenden Entwürfe seien für das vorliegende Beitragsplanverfahren nicht verbindlich (Einspracheentscheid S. 4 [Vernehmlassungsbeilage 5]).