7.1. Der Vertreter der Beschwerdeführenden macht geltend, zwischen der Abstimmung über den Kredit für die X-Strasse am 8. März 2009 und der Auflage seien rund zwei Jahre verstrichen. Der Beitragsplan hätte längst aufgelegt werden können. Die Betroffenen hätten Anspruch auf Rechtssicherheit. Das Projekt und der Beitragsplan seien koordiniert voranzutreiben (Beschwerde S. 10 ff.). Mit der öffentlichen Auflage sei erst nach Baubeginn begonnen worden bzw. hätten die Bauarbeiten begonnen, bevor die Auflagefrist am 8. Februar 2012 abgelaufen gewesen sei (Beschwerde S. 12).