Diese Massnahmen zusammen erforderten eine Kapazitätserweiterung (Gutachten "Vorsorgliche Beweisführung" S. 5; Ordner "GEP Teilrevision 2009", Kap. 1). Entsprechend wurde zwischen der Kreuzung Y-Strasse und der Kreuzung W-Weg eine neue Schmutzwasserleitung (NW 800-1'000) verlegt und die bestehende Kanalisationsleitung (NW 400-600) in eine Sauberwasserleitung umfunktioniert (Einführung Teiltrennsystem) (Technischer Bericht S. 4). Das Abwasser von S. hatte keinen Einfluss auf die Dimensionierung des neuen Schmutzwasserrohrs (Baubewilligung vom 6. April 2010, S. 5 [Baugesuchsakten]).