Diese Aussage wird zumindest teilweise bestätigt vom Generellen Entwässerungsplan 2004 (GEP- 2004 [an Verhandlung eingereicht], inzwischen ersetzt durch GEP-2009), wonach die alte Kanalisationsleitung nur im hinteren Bereich hätte erweitert werden müssen (vgl. GEP-2004). An der Verhandlung vom 23. Oktober 2013 führte der technische Berater der Gemeinde weiter aus, die bestehende Schmutzwasserleitung sei baulich in ungenügendem Zustand gewesen und hätte mit einem Inliner saniert werden müssen, um weiter verwendet werden zu können (Protokoll S. 8). Diese Feststellung wird untermauert - 11 -