Nach Ansicht des Gutachters hätte die Kapazität der bestehenden Leitung genügt für die Entwässerung des angeschlossenen Teileinzugsgebiets "XY" im Mischsystem (Gutachten "Vorsorgliche Beweisführung" S. 5 f.). Diese Aussage wird zumindest teilweise bestätigt vom Generellen Entwässerungsplan 2004 (GEP- 2004 [an Verhandlung eingereicht], inzwischen ersetzt durch GEP-2009), wonach die alte Kanalisationsleitung nur im hinteren Bereich hätte erweitert werden müssen (vgl. GEP-2004).