Der Belag der Strasse entsprach den Anforderungen "grossmehrheitlich" nicht. Es gab auch keine Strassenentwässerung, die den kantonalen Vorgaben genügt hätte. Randabschlüsse waren nur bei den überbauten Grundstücken mehrheitlich vorhanden (Gutachten "Vorsorgliche Beweissicherung" S. 3 f.). Insgesamt wies die X-Strasse in verschiedener Hinsicht gemessen an den aktuellen Anforderungen erhebliche Mängel auf.