Lastwagen bei geringer Geschwindigkeit zu berücksichtigen. Das erfordert nach den massgeblichen VSS-Normen eine Strassenbreite zwischen 5.70 m und 6.60 m (vgl. Gutachten "Vorsorgliche Beweissicherung" S. 5 mit Hinweis auf die VSS-Norm SN 640 201). Dieser Anforderung genügte die X-Strasse vor dem Ausbau nicht. Zur gesetzeskonformen Ausstattung einer Erschliessungsstrasse gehören weiter eine genügende Fundation, eine genügende Trag- und Deckschicht sowie eine Entwässerung und Randabschlüsse. - 10 -