Die X-Strasse erschliesst ein Gebiet in der Zone WG2 sowie der Gewerbezone. Sie ist eine Quartiererschliessungsstrasse, für die der Grundbegegnungsfall Personenwagen/Lastwagen gilt (Gutachten "Vorsorgliche Beweissicherung" S. 3 mit Hinweis auf die VSS-Normen SN 640 040 b und SN 640 045). Bei Erschliessungsstrassen für das Gewerbegebiet sind die fahrzeuggeometrischen Anforderungen für Lastwagen mit Anhänger und Sattelmotorfahrzeuge zu beachten (VSS SN 640 045 [April 1992], Tab. 1). Auch der Gutachter empfiehlt, hier weitergehend den Begegnungsfall Lastwagen/Lastwagen bei geringer Geschwindigkeit zu berücksichtigen.