1.6. Der Einspracheentscheid vom 14. Mai 2012 wurde vom Vertreter der Beschwerdeführenden am 21. Mai 2012 entgegengenommen (Vernehmlassungsbeilage 4). Die Beschwerdefrist ist mit der Eingabe vom 20. Juni 2012 (Poststempel) eingehalten. 1.7. Auf die Sammelbeschwerde ist einzutreten.