Der Gemeinderat wies die Sammeleinsprache mit Entscheid vom 14. Mai 2012 ab (Protokollauszug [Beschwerdebeilage 1]). B.3. Am 23. Mai 2012 reichte der Vertreter der Sammeleinsprecher dem Gericht für seinen Aufwand im Zusammenhang mit der vorsorglichen Beweissicherung seine Kostennote ein. C.1. Die Sammeleinsprecher liessen den negativen Einspracheentscheid mit Eingabe vom 20. Juni 2012 bei der damaligen Schätzungskommission anfechten mit den Begehren: "1. Der Beitragsplan 'Ausbau X-Strasse' sei aus formellen Gründen vollumfänglich aufzuheben. -4-