13.2. Die Beschwerdeführerinnen haben eine vollständige Befreiung vom Strassenbaubeitrag verlangt. Ihr Beitrag reduziert sich im Umfang, der sich aus der Perimetererweiterung (Abschnitt Parzelle ccc [Erw. 7.4.]) und aus der freiwilligen Kostenbeteiligung der Gemeinde im Verlauf der Beschwerdeverfahren (Anteil Entsorgung Sonderabfall [Erw. 8.6.]) ergibt. In Prozenten des ursprünglichen Beitrags obsiegen sie damit zu weniger als 10 % (Fr. 260'900.00 : 8'383 m2 x 2'272 m2 = Fr. 70'710.00. Differenz zu ursprünglichem [B.1.] Beitrag: Fr. 5'982.00. Obsiegen: 7.8 %).