10. Der Vertreter der Beschwerdeführerinnen macht geltend, die Gemeinde habe in den letzten Jahren wiederholt Quartiererschliessungsstrassen mit vergleichbarem Ausbau auf eigene Kosten saniert, so z.B. den XR (Beschwerde S. 7). Der Gemeinderat hat sich dazu nicht geäussert. Gleichbehandlung könnte nur in Bezug auf Beitragsplanverfahren unter Geltung des aktuellen SR verlangt werden. Unter den nachgeforderten Unterlagen zu Beitragsplanverfahren ab 2002 war das Projekt XR nicht enthalten. Aus Projekten, die unter Geltung des älteren Rechts abgewickelt wurden, können von vornherein keine Ansprüche abgeleitet werden (Protokoll S. 8). Das Gleichbehandlungsgebot wurde nicht verletzt.