Die Fläche der Parzelle fff von 1‘371 m2 und die Lage mitten in einem Wohngebiet lässt keine Grossbauten auf dem Grundstück zu. Auch lärmige Anlagen wären nicht zulässig. Denkbar wären ausser dem Kindergarten etwa ein kleines Altersheim, ein Verwaltungsgebäude oder ein Quartierzentrum bzw. Räumlichkeiten für Vereine etc.