Mit Ausnahme der Parzelle fff liegen alle beitragsbetroffenen Grundstücke in der Zone W2b, wo Ein-, Zwei-, Drei- und Reiheneinfamilienhäuser bis 4 Wohneinheiten sowie Mehrfamilienhäuser zugelassen sind (§ 7 BNO). Es - 22 - gibt keine Ausnützungsziffer. Die Parzelle fff gehört zur Zone ÖBA, die für Bauten und Anlagen von öffentlichem Interesse bestimmt ist. Baumasse und Abstände werden hier vom Gemeinderat festgelegt. Gegenüber angrenzenden Wohnzonen sind jedoch deren Abstands- und Höhenvorschriften einzuhalten (§ 11 BNO). Für beide Zonen gilt die Empfindlichkeitsstufe II (§ 5 BNO).