Dabei sind zu berücksichtigen: Beitragsperimeter, Grundstückgrösse, Ausnützungsmöglichkeit, Direktanstösser/Hinterlieger, Überbauung, Erschliessung durch mehrere Strassen, Gehwege, weiterverwendbare Vorleistungen, etc. Die Details sind im Einzelfall zu regeln (§ 27 SR). 9.3. Vorliegend wurde die Kostenaufteilung nach den Kriterien Fläche, Direktanstoss/Hinterlieger sowie Mehrfacherschliessung vorgenommen. Das sind übliche, in der Praxis regelmässig angewendete Verteilkriterien. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen.